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    Walking Pad Zuschuss Krankenkasse: Alles, was du wissen musst

    02.08.2025 3 mal gelesen 0 Kommentare
    • Einige Krankenkassen bezuschussen Walking Pads im Rahmen der Gesundheitsförderung, sofern ein ärztliches Attest vorliegt.
    • Vor dem Kauf sollte direkt bei der eigenen Krankenkasse nach den genauen Voraussetzungen und Antragswegen gefragt werden.
    • In der Regel werden nur zertifizierte Geräte gefördert, deren Nutzung nachweislich zur Verbesserung der Gesundheit beiträgt.

    Walking Pad Zuschuss von der Krankenkasse: Aktuelle Regelungen im Überblick

    Walking Pad Zuschuss von der Krankenkasse: Aktuelle Regelungen im Überblick

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    Wer sich ein Walking Pad fürs Homeoffice oder Büro zulegen möchte und dabei auf einen Zuschuss der Krankenkasse hofft, steht schnell vor einer ernüchternden Realität: Die aktuellen Regelungen der gesetzlichen Krankenkassen sehen für klassische Walking Pads keinen Zuschuss oder eine Kostenübernahme vor. Diese Geräte gelten weder als medizinisch notwendige Hilfsmittel noch sind sie im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kassen gelistet. Ein Antrag auf Kostenübernahme wird daher in der Regel abgelehnt, selbst wenn das Walking Pad zur Vorbeugung von Bewegungsmangel oder Rückenschmerzen angeschafft werden soll.

    Die Krankenkassen konzentrieren sich bei der Bezuschussung von Bewegungsgeräten ausschließlich auf anerkannte therapeutische Hilfsmittel, wie Bewegungstrainer oder Bewegungsschienen, die bei konkreten medizinischen Diagnosen zum Einsatz kommen. Walking Pads, die vor allem zur Steigerung der Alltagsbewegung gedacht sind, fallen nicht in diese Kategorie. Selbst eine ärztliche Empfehlung reicht aktuell nicht aus, um eine Kostenübernahme zu begründen.

    Wichtig zu wissen: Die Regelungen gelten bundesweit einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen. Auch private Krankenversicherungen lehnen eine Erstattung für Walking Pads in der Regel ab, sofern keine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden kann und das Gerät nicht explizit im Tarif eingeschlossen ist.

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    Wer also auf einen Walking Pad Zuschuss durch die Krankenkasse spekuliert, muss sich auf eine klare Absage einstellen. Die aktuellen Regelungen lassen hier keinen Spielraum – zumindest solange sich die Hilfsmittelrichtlinien nicht ändern oder Walking Pads einen anderen Status erhalten.

    Ist ein Walking Pad als Hilfsmittel bei der Krankenkasse anerkannt?

    Ist ein Walking Pad als Hilfsmittel bei der Krankenkasse anerkannt?

    Ein Walking Pad wird von den Krankenkassen derzeit nicht als anerkanntes Hilfsmittel eingestuft. Die Entscheidung darüber, ob ein Gerät als Hilfsmittel gilt, trifft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Basis medizinischer und rechtlicher Kriterien. Nur Geräte, die im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, können überhaupt in Betracht gezogen werden. Walking Pads tauchen dort jedoch nicht auf.

    Ein entscheidender Punkt: Hilfsmittel müssen eine unmittelbare medizinische Funktion erfüllen, etwa eine Behinderung ausgleichen oder die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichern. Walking Pads dienen primär der allgemeinen Gesundheitsförderung und nicht der Behandlung oder Kompensation einer konkreten Erkrankung oder Behinderung. Das ist ein zentrales Ausschlusskriterium.

    Selbst bei Vorlage eines ärztlichen Attests oder einer individuellen Empfehlung besteht keine rechtliche Grundlage für eine Anerkennung als Hilfsmittel. Die Krankenkassen sind an die Vorgaben des Hilfsmittelverzeichnisses gebunden und dürfen keine Ausnahmen machen. Auch Sonderregelungen für Homeoffice oder Prävention greifen hier nicht.

    Im Ergebnis bedeutet das: Ein Walking Pad wird aktuell von keiner Krankenkasse als Hilfsmittel anerkannt. Wer dennoch einen Antrag stellt, erhält in aller Regel eine formale Ablehnung mit Verweis auf die geltenden Richtlinien.

    Vorteile und Nachteile eines Walking Pad Zuschusses durch die Krankenkasse

    Pro Contra
    Förderung von mehr Bewegung im Alltag Aktuell kein Zuschuss durch gesetzliche Krankenkassen vorgesehen
    Könnte gesundheitlichen Problemen wie Rückenschmerzen entgegenwirken Walking Pads sind nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet
    In Kombination mit Bonusprogrammen oder Gesundheitskonten ist ein indirekter Zuschuss möglich Auch mit ärztlicher Empfehlung keine Kostenübernahme durch die Kasse
    Arbeitgeber können Förderung oder Zuschuss gewähren Private Krankenversicherungen schließen eine Kostenerstattung meist ebenfalls aus
    Teilweise steuerliche Absetzbarkeit möglich (unter Umständen) Kostenerstattung liegt oft deutlich unter dem Kaufpreis des Walking Pads

    Walking Pad als Präventionsmaßnahme: Gibt es Alternativen zur Kostenübernahme?

    Walking Pad als Präventionsmaßnahme: Gibt es Alternativen zur Kostenübernahme?

    Auch wenn die Krankenkasse das Walking Pad selbst nicht bezahlt, existieren einige alternative Wege, wie du zumindest indirekt einen finanziellen Vorteil erzielen kannst. Im Bereich Prävention bieten viele Kassen sogenannte Gesundheitskonten oder Bonusprogramme an. Diese funktionieren nach dem Prinzip: Wer sich aktiv um seine Gesundheit kümmert, wird belohnt – manchmal auch mit Zuschüssen für bestimmte Maßnahmen.

    • Präventionskurse: Zahlreiche Kassen erstatten einen Teil der Kosten für zertifizierte Bewegungskurse, etwa Rückenschule oder Online-Fitnessprogramme. Ein Walking Pad ist zwar kein Kurs, aber durch die Teilnahme an solchen Programmen kannst du Geld sparen, das du wiederum in ein Walking Pad investieren könntest.
    • Bonusprogramme: Wer regelmäßig Sport treibt, Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt oder an Gesundheitsaktionen teilnimmt, sammelt Punkte. Diese lassen sich oft in Geld- oder Sachprämien umwandeln. Manche Kassen bieten Gutscheine, die du flexibel für Gesundheitsprodukte einsetzen kannst – mit etwas Glück ist auch ein Walking Pad darunter.
    • Arbeitgeberförderung: Einige Unternehmen unterstützen die betriebliche Gesundheitsförderung und bezuschussen Fitnessgeräte für das Homeoffice. Es lohnt sich, beim Arbeitgeber nachzufragen, ob eine Beteiligung am Kauf möglich ist.
    • Steuerliche Absetzbarkeit: In seltenen Fällen kann ein Walking Pad als außergewöhnliche Belastung oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, etwa wenn ein ärztliches Attest vorliegt. Das ist zwar kein direkter Zuschuss, kann aber die Kosten senken.

    Fazit: Ein direkter Zuschuss für das Walking Pad ist zwar nicht vorgesehen, aber über Umwege – wie Präventionsleistungen, Bonusprogramme oder Arbeitgeberzuschüsse – lassen sich die Ausgaben oft zumindest teilweise kompensieren. Ein bisschen Recherche und Hartnäckigkeit zahlen sich hier manchmal aus.

    Bonusprogramme und Gesundheitskonten: Möglichkeiten zur indirekten Bezuschussung

    Bonusprogramme und Gesundheitskonten: Möglichkeiten zur indirekten Bezuschussung

    Einige Krankenkassen setzen gezielt auf Bonusprogramme und Gesundheitskonten, um gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern. Diese Systeme funktionieren nach dem Prinzip: Du investierst in deine Gesundheit, die Kasse belohnt dich dafür – allerdings meist nicht direkt mit Bargeld, sondern mit Prämien oder zweckgebundenen Zuschüssen.

    • Gesundheitskonten: Hierbei handelt es sich um ein jährliches Budget, das du für ausgewählte Gesundheitsleistungen nutzen kannst. Manche Kassen erlauben, dieses Budget flexibel einzusetzen – etwa für Sportgeräte, Gesundheits-Apps oder Kurse. Ob ein Walking Pad darunterfällt, hängt von den jeweiligen Bedingungen ab. Die Erstattung erfolgt meist nach Vorlage der Rechnung und eines Nachweises über die Nutzung zu Gesundheitszwecken.
    • Bonusprogramme: Für regelmäßige Bewegung, Vorsorge oder Präventionsmaßnahmen sammelst du Punkte. Diese Punkte kannst du in Sachprämien, Gutscheine oder manchmal auch in Zuschüsse für Sportausstattung umwandeln. Einige Programme bieten Gutscheine für Sportfachgeschäfte oder Online-Shops, bei denen du ein Walking Pad erwerben könntest. Die Bedingungen sind allerdings von Kasse zu Kasse unterschiedlich – ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich.
    • Kombinationsmöglichkeiten: In seltenen Fällen lassen sich Gesundheitskonto und Bonusprogramm kombinieren, um die Erstattungssumme zu erhöhen. Das kann besonders dann interessant sein, wenn du größere Anschaffungen wie ein Walking Pad planst.

    Wichtig: Die genaue Ausgestaltung dieser Programme variiert stark. Es empfiehlt sich, direkt bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen und die Teilnahmebedingungen sorgfältig zu prüfen. So lässt sich am ehesten herausfinden, ob und wie ein Walking Pad zumindest teilweise über solche Programme finanziert werden kann.

    Praxisbeispiel: Erfahrungen mit Anträgen für Walking Pads bei der Krankenkasse

    Praxisbeispiel: Erfahrungen mit Anträgen für Walking Pads bei der Krankenkasse

    In der Praxis zeigt sich, dass Versicherte immer wieder versuchen, einen Antrag auf Kostenübernahme für ein Walking Pad bei ihrer Krankenkasse zu stellen. Die Vorgehensweise ist dabei meist ähnlich: Ein ärztliches Attest wird eingereicht, das auf Bewegungsmangel oder Rückenbeschwerden im Homeoffice hinweist, ergänzt durch eine Begründung, warum ein Walking Pad helfen könnte.

    Die Rückmeldungen der Krankenkassen fallen jedoch nahezu einheitlich aus. In den meisten Fällen erhalten Antragsteller eine schriftliche Ablehnung, in der auf die fehlende Listung des Walking Pads im Hilfsmittelverzeichnis verwiesen wird. Einige Versicherte berichten, dass sie trotz ausführlicher ärztlicher Stellungnahmen keine Ausnahmegenehmigung erhalten haben. Selbst bei Vorlage von Studien zur Wirksamkeit von Bewegung am Arbeitsplatz blieb die Entscheidung der Kassen unverändert.

    • Einige Betroffene haben versucht, den Antrag als Präventionsmaßnahme zu deklarieren. Auch hier gab es keine positive Rückmeldung, da Walking Pads explizit nicht zu den förderfähigen Präventionsleistungen zählen.
    • In seltenen Fällen wurde ein kleiner Zuschuss über ein Bonusprogramm oder Gesundheitskonto gewährt, allerdings nur, wenn die Kasse entsprechende flexible Regelungen anbietet. Die Höhe dieser Zuschüsse lag jedoch meist deutlich unter den Anschaffungskosten.
    • Vereinzelt berichten Nutzer, dass die Krankenkasse zumindest Beratungsgespräche oder Bewegungscoachings angeboten hat, aber keine finanzielle Unterstützung für das Gerät selbst.

    Fazit aus der Praxis: Die Chancen auf eine Kostenübernahme für ein Walking Pad sind aktuell äußerst gering. Wer dennoch einen Antrag stellt, sollte keine allzu großen Erwartungen haben und sich frühzeitig über alternative Fördermöglichkeiten informieren.

    Tipps zur Antragstellung und Vorgehensweise bei Nachfragen

    Tipps zur Antragstellung und Vorgehensweise bei Nachfragen

    Wenn du trotz der geringen Erfolgsaussichten einen Antrag auf Bezuschussung eines Walking Pads stellen möchtest, lohnt es sich, besonders sorgfältig und strategisch vorzugehen. Eine präzise und strukturierte Vorgehensweise kann zwar keine Garantie für eine Bewilligung bieten, aber zumindest deine Chancen auf eine wohlwollende Prüfung erhöhen.

    • Vorab klären: Erkundige dich telefonisch oder per E-Mail bei deiner Krankenkasse, ob aktuell individuelle Ausnahmeregelungen oder Kulanzlösungen bestehen. Manchmal gibt es interne Programme, die nicht öffentlich kommuniziert werden.
    • Dokumentation: Sammle alle relevanten Unterlagen, etwa ärztliche Empfehlungen, Atteste oder Nachweise über gesundheitliche Einschränkungen. Eine nachvollziehbare medizinische Begründung kann in seltenen Fällen hilfreich sein.
    • Formulierung: Schreibe deinen Antrag klar, sachlich und mit konkretem Bezug auf deine persönliche Situation. Vermeide allgemeine Floskeln und beschreibe, warum gerade ein Walking Pad für dich notwendig erscheint.
    • Nachhaken: Sollte die Krankenkasse ablehnen, frage freundlich nach den genauen Ablehnungsgründen. Lass dir diese schriftlich geben, um bei Bedarf gezielt nachbessern oder Widerspruch einlegen zu können.
    • Widerspruch: Nutze die Möglichkeit, gegen eine Ablehnung fristgerecht Widerspruch einzulegen. Ergänze deinen Widerspruch um neue Informationen oder Atteste, falls diese nachgereicht werden können.
    • Flexibilität zeigen: Erkundige dich parallel nach alternativen Förderwegen, etwa Bonusprogrammen oder betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen, und frage gezielt nach, ob eine anteilige Unterstützung über diese Schiene möglich ist.

    Extra-Tipp: Bleib stets höflich und sachlich im Kontakt mit der Krankenkasse. Eine gute Kommunikation kann manchmal Türen öffnen, die auf dem Papier eigentlich verschlossen sind.

    Walking Pad Zuschuss durch den Arbeitgeber: Eine sinnvolle Ergänzung?

    Walking Pad Zuschuss durch den Arbeitgeber: Eine sinnvolle Ergänzung?

    Immer mehr Unternehmen erkennen, dass gesunde und bewegte Mitarbeitende nicht nur zufriedener, sondern auch produktiver sind. Genau hier setzen moderne betriebliche Gesundheitsförderungsprogramme an. Ein Zuschuss zum Walking Pad durch den Arbeitgeber kann eine praktische und zeitgemäße Ergänzung zu klassischen Angeboten wie Fitnessstudio-Zuschüssen oder Obstkörben sein.

    • Steuerliche Vorteile: Arbeitgeber können Gesundheitsleistungen bis zu 600 € pro Jahr und Mitarbeitendem steuerfrei bezuschussen, sofern sie der Gesundheitsförderung dienen. Ein Walking Pad fällt – je nach Ausgestaltung des Programms – oft unter diese Regelung.
    • Flexible Umsetzung: Manche Firmen bieten eine direkte Kostenbeteiligung beim Kauf an, andere erstatten gegen Vorlage der Rechnung einen Teilbetrag. In manchen Fällen werden Walking Pads sogar als Leihgeräte für das Büro oder Homeoffice zur Verfügung gestellt.
    • Positive Effekte: Die Investition in Bewegung am Arbeitsplatz wirkt sich nachweislich auf das Wohlbefinden und die Motivation aus. Unternehmen profitieren von weniger Krankheitstagen und einer attraktiveren Arbeitgebermarke.
    • Vorgehen: Mitarbeitende sollten sich direkt an die Personalabteilung oder das betriebliche Gesundheitsmanagement wenden und gezielt nach Fördermöglichkeiten für ergonomische Arbeitsmittel fragen. Ein formloser Antrag oder eine kurze Begründung genügt oft schon, um den Stein ins Rollen zu bringen.

    Fazit: Während die Krankenkassen bei Walking Pads meist abwinken, sind Arbeitgeber oft deutlich flexibler. Wer proaktiv nachfragt, kann von dieser modernen Form der Gesundheitsförderung profitieren – und bringt damit nicht nur sich selbst, sondern auch das Unternehmen in Bewegung.

    Fazit: So findest du die beste Lösung für mehr Bewegung am Arbeitsplatz

    Fazit: So findest du die beste Lösung für mehr Bewegung am Arbeitsplatz

    Um tatsächlich mehr Bewegung in deinen Arbeitsalltag zu bringen, lohnt sich ein individueller Ansatz. Nicht jeder Arbeitsplatz, jede Branche oder jede persönliche Situation ist gleich – und genau das eröffnet dir verschiedene Wege, die du kreativ kombinieren kannst.

    • Arbeitsplatzanalyse: Prüfe, welche Bewegungsmöglichkeiten an deinem Arbeitsplatz überhaupt realistisch sind. Manchmal sind kleine Veränderungen, wie ein höhenverstellbarer Schreibtisch oder kurze Bewegungspausen, schon ein Gamechanger.
    • Technik clever nutzen: Moderne Tools wie Schrittzähler-Apps, Erinnerungsfunktionen am PC oder sogar digitale Challenges im Team können den Bewegungsanreiz erhöhen, ohne dass große Investitionen nötig sind.
    • Eigeninitiative zeigen: Wer aktiv Vorschläge für gesundheitsfördernde Maßnahmen einbringt, wird oft positiv wahrgenommen. Ein kurzer Pitch für mehr Bewegung kann im Teammeeting oder beim Chef Wunder wirken.
    • Netzwerke nutzen: Der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen, die bereits Bewegung in ihren Arbeitsalltag integriert haben, liefert oft die besten Praxistipps – manchmal sind es gerade die kleinen, unkonventionellen Ideen, die hängen bleiben.
    • Langfristig denken: Es muss nicht immer sofort das große Gerät sein. Auch regelmäßige Spaziergänge in der Mittagspause, kurze Stretching-Einheiten oder ein dynamischer Arbeitsplatzwechsel sorgen für mehr Aktivität – und lassen sich oft ohne großen Aufwand umsetzen.

    Unterm Strich gilt: Wer flexibel bleibt, sich informiert und verschiedene Möglichkeiten ausschöpft, findet auch ohne pauschale Zuschüsse den passenden Weg zu mehr Bewegung am Arbeitsplatz. Am Ende zählt, dass du dich wohler fühlst – und das zahlt sich auf Dauer immer aus.


    FAQ rund um Walking Pad und Krankenkasse: Häufige Fragen und Antworten

    Bezuschussen gesetzliche Krankenkassen ein Walking Pad?

    Nach aktuellem Stand sieht keine gesetzliche Krankenkasse einen direkten Zuschuss oder eine Kostenübernahme für klassische Walking Pads vor. Diese Geräte gelten nicht als medizinisch notwendige Hilfsmittel und sind im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis nicht gelistet. Ein Antrag auf Erstattung wird daher meist abgelehnt.

    Gilt ein Walking Pad als anerkanntes Hilfsmittel?

    Ein Walking Pad gilt nicht als anerkanntes Hilfsmittel, weil es keine unmittelbare medizinische Funktion erfüllt. Es ist weder für den Ausgleich einer Behinderung noch für die Therapie spezieller Erkrankungen vorgesehen und deswegen nicht im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen aufgeführt.

    Gibt es Möglichkeiten der indirekten Bezuschussung durch Bonus- oder Präventionsprogramme?

    Einige Krankenkassen bieten Bonusprogramme oder Gesundheitskonten, bei denen gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt wird. In seltenen Fällen ist eine indirekte Bezuschussung durch etwa Prämien, Gutscheine oder flexible Gesundheitsbudgets möglich, sofern Walking Pads nicht explizit ausgeschlossen sind. Die Bedingungen sind von Kasse zu Kasse verschieden.

    Was raten Experten im Hinblick auf einen Zuschuss für ein Walking Pad?

    Experten empfehlen, sich zunächst bei der eigenen Krankenkasse über bestehende Bonusprogramme oder alternative Fördermöglichkeiten wie Gesundheitskonten zu informieren. Auch der Arbeitgeber kann als Förderquelle infrage kommen, etwa im Rahmen von Gesundheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz.

    Welche Alternativen zum Walking Pad-Zuschuss durch die Krankenkasse gibt es?

    Alternativen sind Bonusprogramme der Krankenkasse, Gesundheitskonten, die mögliche Bezuschussung durch den Arbeitgeber oder steuerliche Vorteile. Für therapeutische Hilfsmittel gibt es in medizinisch begründeten Fällen weiterhin eine Erstattung durch die Krankenkasse, jedoch werden Walking Pads nicht darunter gefasst.

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    Wir legen großen Wert auf Transparenz und bieten jederzeit die Möglichkeit, bei Fragen oder Anmerkungen zu den Inhalten mit uns in Kontakt zu treten.

    Zusammenfassung des Artikels

    Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Walking Pads nicht, da sie nicht als medizinisch notwendige Hilfsmittel anerkannt sind; indirekte Zuschüsse sind nur über Bonusprogramme oder Arbeitgeber möglich.

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    Nützliche Tipps zum Thema:

    1. Kenne die aktuellen Regelungen: Informiere dich vor dem Kauf eines Walking Pads über die aktuellen Richtlinien deiner Krankenkasse. Aktuell werden Walking Pads weder als medizinisches Hilfsmittel anerkannt noch bezuschusst – sowohl gesetzlich als auch privat.
    2. Nutze Bonusprogramme und Gesundheitskonten: Viele Krankenkassen bieten Bonusprogramme oder Gesundheitskonten an. Durch gesundheitsförderndes Verhalten wie Vorsorgeuntersuchungen oder Präventionskurse kannst du Punkte oder Prämien sammeln, die eventuell für den Kauf eines Walking Pads eingelöst werden können.
    3. Prüfe Arbeitgeberzuschüsse: Sprich mit deinem Arbeitgeber über eine mögliche Förderung im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Unternehmen können bis zu 600 € pro Jahr steuerfrei für Gesundheitsmaßnahmen beisteuern, was auch ein Walking Pad umfassen kann.
    4. Dokumentiere medizinische Notwendigkeit: Falls du es dennoch mit einem Antrag bei der Krankenkasse versuchen möchtest, stelle alle relevanten Unterlagen wie ärztliche Atteste und Begründungen zusammen. Auch wenn die Chancen gering sind, kann eine sorgfältige Dokumentation hilfreich sein.
    5. Beachte steuerliche Möglichkeiten: In bestimmten Fällen lassen sich die Kosten für ein Walking Pad als außergewöhnliche Belastung oder Werbungskosten steuerlich geltend machen, insbesondere wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Lass dich hierzu von einem Steuerberater beraten.

    Anbieter im Vergleich (Vergleichstabelle)

     
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    Maximale Geschwindigkeit 6 km/h 8 km/h 12 km/h 12 km/h 14 km/h
    Klappbar
    Maximale Belastbarkeit 136 kg 120 kg 110 kg 125 kg 140 kg
    Niedriger Geräuschpegel
    App-Steuerung
    Neigungsverstellung
    Preis 569,00 € 529,00 € 498,98 € 499,00 € 279,98 €
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