Ein Laufband im Büro kann nur dann steuerlich abgesetzt werden, wenn es nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird und dies durch lückenlose Dokumentation nachgewiesen wird....
Ein Walking Pad kann im Homeoffice als Arbeitsmittel steuerlich abgesetzt werden, wenn die berufliche Nutzung klar überwiegt und diese sorgfältig dokumentiert wird....